Dranbleiben: Gebührenfreie Kita

Veröffentlicht am 28.05.2020 in Landespolitik
 

Am vergangenen Montag hat das baden-württembergische Verfassungsgericht den
Antrag der SPD Baden-Württemberg auf ein Volksbegehren für gebührenfreie Kitas für rechtlich unzulässig erklärt. Der Grund liegt nicht an der Gebührenfreiheit, sondern, dass Abgaben durch ein Volksbegehren nicht abgeschafft bzw. gestrichen werden können. Als gute Demokraten akzeptieren wir diese Richterspruch selbstverständlich.

von Daniel Haas 

 

Am vergangenen Montag hat das baden-württembergische Verfassungsgericht den
Antrag der SPD Baden-Württemberg auf ein Volksbegehren für gebührenfreie Kitas für rechtlich unzulässig erklärt. Der Grund liegt nicht an der Gebührenfreiheit, sondern, dass Abgaben durch ein Volksbegehren nicht abgeschafft bzw. gestrichen werden können. Als gute Demokraten akzeptieren wir diese Richterspruch selbstverständlich.

Was wir aber nicht akzeptieren, ist, dass die Bildung für Schulkinder richtigerweise
gebührenfrei ist, aber nicht für Kindergartenkinder. Denn die rechtliche Bewertung
des Volksbegehrens ist das eine, der gesellschaftliche Wille und die
familienpolitische Notwendigkeit das andere.

Deshalb werde Ich mich weiterhin stark machen für die gebührenfreie Kita. Wir
werden nicht nur die Landtagswahl 2021 zu einer Volksabstimmung über
gebührenfreie Kitas machen, sondern auch weiterhin in den Gemeinden für die
gebührenfreie Kita kämpfen! Wir bleiben dran!

 

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