Persönliche Erklärung zur Abstimmung über die PKW-Maut

Veröffentlicht am 24.03.2017 in Bundespolitik
 

Zur namentlichen Abstimmung über das Erste Gesetz zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes (Drucksache 18/ 11237) erklärt Katja Mast: 

Der Deutsche Bundestag stimmt heute über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes sowie den Entwurf eines Verkehrssteueränderungsgesetzes ab.

Die Pkw-Maut ist kein Herzensanliegen der SPD, sie ist das einzige wirkliche Wunschprojekt der CSU. Im Zuge der umfangreichen und intensiven parlamentarischen Beratungen war es der SPD bereits vor Inkrafttreten des Infrastrukturabgabegesetzes am 8. Juni 2015 gelungen, den ursprünglichen Gesetzentwurf entschieden zu verbessern.

Ich teile die Bedenken des Bundesrates über eine mögliche nachteilige Auswirkung der Einführung der Infrastrukturabgabe auf die Grenzregionen. Ein Verzicht auf die Entrichtung der Infrastrukturabgabe auf bestimmten Autobahnabschnitten hätte als Sonderregelung für die grenznahen Städte und Kommunen zweckdienlich sein können. Ich bedauere, dass dieser Vorschlag in den parlamentarischen Beratungen am Widerstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gescheitert ist. Die gesetzlich vorgesehene Evaluierung bietet dennoch später die Chance zur Korrektur.

Das im September 2015 eröffnete Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wird die EU-Kommission voraussichtlich aufgeben, wenn die Änderungen, über die wir heute abstimmen müssen, eine Mehrheit finden.

Wir stehen zu unserem Wort. Der Koalitionsvertrag wird Wort für Wort umgesetzt. Die Bundesminister Wolfgang Schäuble und Alexander Dobrindt haben uns versichert, dass unsere drei Bedingungen – die Europarechtskonformität, der substanzielle Beitrag sowie keine Mehrbelastung für deutsche Pkw-Halterinnen und -Halter – auch mit den heutigen Änderungen eingehalten werden. Die bereits 2015 beschlossenen Gesetze sehen eine Staffelung der Mautsätze nach dem Hubraum sowie den Umwelteigenschaften der Fahrzeuge vor. Zudem bleiben die Bundesstraßen ausgenommen, ihre Benutzung ist für ausländische Pkw frei, um die Auswirkungen für die Grenzregionen zu reduzieren. Diese Verbesserung haben wir in den ursprünglichen Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums bereits 2015 hineinverhandelt. Und was die Forderung des Koalitionsvertrages angeht, keine deutschen Pkw-Halterinnen und  -Halter einer zusätzlichen finanziellen Belastung auszusetzen, so soll im heute zu beschließenden Verkehrssteueränderungsgesetz die Entlastung über die Kfz-Steuer im Vergleich zum Entwurf vor zwei Jahren sogar noch einmal steigen.

Wir haben weiterhin Bedenken, was die Kosten für den bürokratischen Aufwand und die gesicherten Einnahmen angeht. Der Bundesverkehrsminister hat versichert, dass er keine Veranlassung sieht, die prognostizierten Einnahmen in Höhe von mindestens 520 Millionen – vielleicht sogar 600 Millionen - zu bezweifeln. Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) hat meiner Fraktion schriftlich bestätigt, dass er keine Zweifel an den Berechnungen des Bundesverkehrsministeriums hat und die Pkw-Maut dem Bund tatsächlich substanzielle Mehreinnahmen bringt. Sollten sich die Minister wieder irren und wir im Rahmen der von uns durchgesetzten Evaluierung der Auswirkungen des Gesetzes feststellen, dass sich die Erhebung der Infrastrukturabgabe nachteilig auf Grenzregionen auswirkt, so wird die nächste Legislaturperiode Gelegenheit geben, ihre Fehler zu korrigieren.

Heute stimme ich trotz weiterhin bestehender Fragen und Bedenken den vorliegenden Gesetzentwürfen zu, weil die SPD-Bundestagsfraktion 2013 in den Koalitionsverhandlungen ein Gesamtpaket verhandelt hat, das mehrheitlich sozialdemokratische Kernforderungen beinhaltet, aber auch unter Bedingungen die Einführung einer Pkw-Maut umfasst. In den letzten drei Jahren wurden viele der sozialdemokratischen Projekte in die Tat umgesetzt: der Mindestlohn gilt, die Rente ab 63 wurde eingeführt und wir entlasten die Kommunen bis 2018 um mehr als 25 Milliarden Euro.

 

Homepage Katja Mast MdB

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